QM tut gut: Wie sich Architekten und Ingenieure wieder aufs Wesentliche konzentrieren können
Presseberichte

VOB/B wird wegen BGB-Bauvertragsrecht 2018 aktualisiert

Wegen BGB-Bauvertragsrecht 2018: VOB/B wird aktualisiert

Das neue BGB-Bauvertragsrecht, das zum 01.01.2018 in Kraft tritt, hat zur Folge, dass auch die VOB/B kurzfristig weiterentwickelt werden muss. Das hat der für die VOB/B verantwortliche Vorstand des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) unter Vorsitz des Bundesbauministeriums (BMUB) beschlossen.

 

In einer Pressemitteilung des BMUB wird Monika Thomas, Abteilungsleiterin für Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten und Vorsitzende des DVA, wie folgt zitiert: „Der Vorstand hat den Beschluss zur Überprüfung der VOB/B einstimmig gefasst. Die öffentlichen Auftraggeber aus Bund, Ländern und Kommunen sind sich mit der Bauwirtschaft und dem Handwerk einig über die Aktualisierung der VOB/B unter Bezug auf die neuen gesetzlichen Regelungen. Die VOB/B bietet seit 90 Jahren einen paritätisch ausgehandelten Musterbauvertrag für die öffentliche Hand, der wegen seiner Praxistauglichkeit auch über den öffentlichen Bau hinaus genutzt wird. Wir wollen diesen Musterbauvertrag praxisorientiert und partnerschaftlich weiterentwickeln und dabei die Überlegungen berücksichtigen, die den Gesetzgeber bei der Einführung eines Bauvertragsrechts in das BGB bewogen haben.

 

Hintergrund: Das zum 01.01.2018 in Kraft tretende gesetzliche Bauvertragsrecht nimmt sich die VOB/B an vielen Stellen zum Vorbild. An manchen Stellen schlägt das BGB aber einen anderen Weg ein. Auf das Baurecht spezialisierte Rechtsanwälte, wie z. B. Dr. Kerstin Müller von Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, haben in den ersten Informationsveranstaltungen zum neuen Bauvertragsrecht deshalb schon anklingen lassen, dass sie eine Überarbeitung der VOB/B für notwendig erachten. Dem wird jetzt Rechnung getragen. PBP Planungsbüro professionellwird Sie an dieser Stelle sowohl über das neue Bauvertragsrecht, das ja erstmals einen eigenen Architekten- und Ingenieurrechtsteil enthält, als auch die neue VOB/B informieren.

 

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