QM tut gut: Wie sich Architekten und Ingenieure wieder aufs Wesentliche konzentrieren können

QM tut gut: Hinweise und Tipps – Teil 2 (Video)

Heute gebe ich Ihnen 5 Hinweise und Tipps zu unterschiedlichen Themen, die mir insbesondere bei Audits aufgefallen sind.

  • Beachten Sie bitte: Wird ein Datenschutzbeauftragter bestellt, muss er laut Art. 37 Abs. 7 DSGVO vom Verantwortlichen bzw. vom Auftragsverarbeiter an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Dies gilt sowohl für betriebliche bzw. interne als auch für externe Datenschutzbeauftragte. Die Meldung ist in der Regel online möglich.
  • Beachten Sie bitte, dass Sie bei > 20 Mitarbeitern einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) bilden müssen. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen (§ 11 Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG).
  • Beachten Sie bitte, dass in der Regel Datensicherungs-Medien, die außer Haus aufbewahrt werden, verschlüsselt werden müssen.
  • Beachten Sie, dass ortsveränderliche Geräte wie Kaffeemaschinen, Verlängerungskabel alle 2 Jahre von einem Elektriker auf Ihre Sicherheit überprüft werden müssen. Sind die Verlängerungskabel in einem Kabelkanal „versteckt“, können Sie diese als ortsfest definieren. Dafür reicht dann eine Prüfung alle 4 Jahre.
  • www.buzer.de bietet einen Service zu Gesetzesänderungen per Mail an. Sie können dabei das zu überwachende Paket an Vorschriften individuell zusammenstellen.

 

QM tut gut: Wie sich Architekten und Ingenieure wieder aufs Wesentliche konzentrieren können

Ihr E. Rüdiger Weng vom QualitätsVerbund Planer am Bau

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