Der Bundestag hat neue Regeln für Sicherheitsbeauftragte beschlossen:
Die Pflichtgrenze wird von 20 auf 50 Beschäftigte angehoben, bei besonderen Gefährdungen sind aber weiterhin bereits ab 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte einzusetzen. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) sowie die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) begrüßen die Anpassung, weil sie sich stärker an der tatsächlichen Gefährdungssituation orientiert und so das Sicherheitsniveau in der Bauwirtschaft bei zugleich flexibler Organisation des Arbeitsschutzes sichern soll.
Weitere Informationen unter https://www.presseportal.de/pm/60172/6246054
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