Ab dem 01.01.2018 gilt das neue Bauvertragsrecht. Dies hat weitreichende Folgen für Architektur- und Ingenieurbüros. In einer Auswertung des QualitätsVerbunds Planer am Bau bei 104 zu diesem Zeitpunkt noch nicht zertifizierten Planungsbüros hat Verbesserungspotenziale bei den Büros aufgedeckt. Hier die wichtigsten Ergebnisse:
<script type="text/javascript" src="//cdn.playbuzz.com/widget/feed.js"></script>