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📋 Reform des EU-Vergaberechts – Was bedeutet das für kleine und mittlere Bauplanungsbüros?

Die EU reformiert das Vergaberecht – und der Wandel kommt schneller als erwartet. Was der geleakte Entwurf für kleine und mittlere Bauplanungsbüros bedeutet und warum Qualitätsnachweise künftig mehr zählen als der günstigste Preis.

(Stand: Juli 2026)

Hintergrund: Ein Reformentwurf mit Sprengkraft

Die EU arbeitet an einer grundlegenden Überarbeitung ihrer Vergaberichtlinien – und ein geleakter Entwurf zeigt: Die Richtung ist klar. Qualität, Nachhaltigkeit und soziale Standards sollen stärker in Vergabeentscheidungen einfließen. Gleichzeitig soll Bürokratie abgebaut werden. Für kleine und mittlere Planungsbüros birgt das sowohl Chancen als auch Risiken.

Flankiert wird diese EU-Debatte durch das bereits am 1. Juli 2026 in Kraft getretene deutsche Vergabebeschleunigungsgesetz, das viele der diskutierten Reformgedanken auf nationaler Ebene vorwegnimmt.

Was ändert sich konkret – und was bedeutet das für KMU-Planungsbüros?

1. Qualität vor Preis – endlich verbindlicher?

Der EU-Entwurf sieht vor, dass Auftraggeber Zuschlagskriterien wie Qualität, Innovationsgehalt und Nachhaltigkeit stärker gewichten müssen. Der reine Preiswettbewerb soll zurückgedrängt werden. Im deutschen Vergabebeschleunigungsgesetz ist dies bereits teilweise umgesetzt: Bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten wurde aus einem „darf" ein „soll" zur Ablehnung – ein wichtiges Signal gegen Dumpingpreise.

💡 Bezug zum QZ_PaB: Genau hier setzt das QualitätsZertifikat Planer am Bau (QZ_PaB) an. Es macht Qualitätsmerkmale eines Büros – Prozesse, Qualifikation, Verlässlichkeit – für Auftraggeber sichtbar und belegbar. Wenn Qualität als Zuschlagskriterium an Gewicht gewinnt, wird ein anerkannter Qualitätsnachweis zum handfesten Wettbewerbsvorteil.

2. Erleichterter Marktzugang fĂĽr kleine BĂĽros

Sowohl der EU-Entwurf als auch das Vergabebeschleunigungsgesetz adressieren ausdrĂĽcklich die ZugangshĂĽrden fĂĽr KMU:

  • Eigenerklärungen statt Nachweispflicht von Beginn an (§ 122 GWB neu): Umfangreiche Dokumentenpakete mĂĽssen nicht mehr mit jedem Angebot eingereicht werden – erst auf Nachforderung und nur von aussichtsreichen Bewerbern.
  • Besondere BerĂĽcksichtigung kleiner BĂĽros und Berufsanfänger ist jetzt in der VgV (§§ 17, 42, 45, 75) ausdrĂĽcklich verankert.
  • Eignungskriterien mĂĽssen kĂĽnftig in einem angemessenen Verhältnis zum Auftragswert stehen – ĂĽberzogene Umsatz- oder Referenzanforderungen werden angreifbar.

💡 Bezug zum QZ_PaB: Das QZ_PaB dokumentiert strukturiert genau das, was Auftraggeber bei Eigenerklärungen und Eignungsprüfungen wissen wollen: Büroorganisation, Qualitätsmanagement, Verlässlichkeit. Es reduziert den Aufwand bei der Angebotsvorbereitung und schafft Vertrauen – auch ohne langjährige Referenzlisten.

3. Schwellenwerte und Planungsleistungen als eigenständiges Los

Eine wichtige Klarstellung: Planungsleistungen bleiben vergaberechtlich Planungsleistungen – auch wenn sie als Los eines größeren Bauauftrags vergeben werden. Sie unterliegen der VgV, nicht der VOB/A-EU. Das bedeutet: Die deutlich niedrigeren VgV-Schwellenwerte (ab 216.000 € netto) greifen, was für viele Planungsaufträge relevanter ist als der Bauleistungs-Schwellenwert.

4. Losvergabe: Mittelstandsschutz mit LĂĽcken

Grundsätzlich bleibt der Losgrundsatz erhalten – Leistungen sind in Teil- und Fachlose aufzuteilen. Für große Infrastrukturvorhaben wurde jedoch eine Ausnahme geschaffen, die Gesamtvergaben aus zeitlichen Gründen erlaubt. Für kleine Planungsbüros ist das ambivalent: Mehr Gesamtvergaben bedeuten mehr Generalunternehmer-Strukturen, in denen KMU nur als Nachunternehmer vorkommen – ohne direkten Auftraggeberkontakt und mit eingeschränkter Qualitätssicherung.

5. Nachhaltigkeit als Differenzierungsmerkmal – und das QZ_PaB

Der EU-Entwurf will ökologische, soziale und innovationsbezogene Kriterien verbindlicher in Vergabeverfahren verankern. Auftraggeber sollen gezwungen sein, diese Aspekte zu berücksichtigen – nicht nur als Kür, sondern als Pflicht. Mögliche Differenzierungsmerkmale bei der Auftragsvergabe:

MerkmalBedeutung fĂĽr PlanungsbĂĽros
Qualitätsnachweis/ZertifizierungQZ_PaB â€“ strukturierter, anerkannter Qualitätsbeleg
Nachhaltigkeitsstandards

BĂĽroorganisation, Ressourceneffizienz

Soziale KriterienAusbildung, faire VergĂĽtung, BĂĽrostruktur
InnovationsgehaltDigitalisierung, BIM-Kompetenz
Referenzen & ErfahrungNachweisbar, aber nicht mehr allein entscheidend

Das QZ_PaB ist als übergreifendes Differenzierungsmerkmal positioniert: Es bündelt Qualitäts-, Organisations- und Prozessnachweise in einem einzigen, für Auftraggeber verständlichen Zertifikat – und ist damit auf die Anforderungen einer qualitätsorientierten Vergabe zugeschnitten.

Zeitplan und nächste Schritte

Der EU-Reformentwurf soll noch vor dem 9. September 2026 konsultiert werden. Eine Umsetzung in nationales Recht ist realistisch bis 2030 zu erwarten. Das Vergabebeschleunigungsgesetz ist bereits in Kraft – und zeigt, wohin die Reise geht. Der QualitätsVerbund Planer am Bau arbeitet bereits an einer Stellungnahme zur Abstimmung einer gemeinsamen Positionierung mit der BundesIngenieurKammer und der BundesArchitektenKammer...

Fazit für Mitgliedsbüros des QualitätsVerbund Planer am Bau

Die Vergabereform – auf EU- wie auf nationaler Ebene – begünstigt tendenziell qualitätsorientierte, gut organisierte Büros. Wer nachweisen kann, dass er verlässlich, strukturiert und qualitätsbewusst arbeitet, profitiert von den geplanten neuen Zuschlagskriterien. Wer nur über den Preis konkurriert, gerät unter Druck.

Die Reformen schaffen keine Garantien – aber sie verändern die Spielregeln. MitgliedsbĂĽros, die das QualitätsZertifikat Planer am Bau fĂĽhren, sind fĂĽr diesen Wandel gut aufgestellt.

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