QM tut gut: Wie sich Architekten und Ingenieure wieder aufs Wesentliche konzentrieren können

QualitätsZertifikat Planer am Bau jetzt auch für DIN 14675 Phase 6.2 anerkannt

QM tut gut
marketingINGenieur und Initiator QualitätsVerbund Planer am Bau Dr.-Ing. Knut Marhold

Großartige Neuigkeit für die Brandschutzplanung:

Die VdS Schadenverhütung GmbH erkennt ab sofort das QualitätsZertifikat Planer am Bau auch im Rahmen der Zertifizierung nach DIN 14675 Phase 6.2 an. Möglich wurde dies durch einen aktuellen Beschluss der ARGE DIN 14675, der es nun jeder Zertifizierungsstelle freistellt, ob sie das QualitätsZertifikat Planer am Bau in Phase 6.2 akzeptiert.

Was bedeutet das für Bauplanungsbüros?

  • Die DIN 14675 unterscheidet zwischen den Phasen 6.1 (Planung) und 6.2 (Projektierung):

    • Phase 6.1 umfasst die herstellerneutrale Planung und die Erstellung der Ausschreibung.

    • Phase 6.2 beinhaltet die konkrete Projektierung und damit die Festlegung und Auswahl der Anlagenkomponenten und ggf. des Herstellers.

  • Während für Phase 6.1 schon seit Längerem ein Nachweis eines geeigneten Qualitätsmanagementsystems ausreicht – das QualitätsZertifikat Planer am Bau wurde hier von VdS und TÜV Rheinland bereits anerkannt – war für Phase 6.2 bislang meist ein ISO-9001-Zertifikat gefordert.

Was hat sich geändert?

Nach intensiven Gesprächen und langjährigem Austausch hat die ARGE DIN 14675 in ihrer letzten Sitzung beschlossen, die Entscheidung über die Anerkennung alternativer QM-Zertifikate – wie dem QualitätsZertifikat Planer am Bau – für die Phase 6.2 den einzelnen Zertifizierern zu überlassen. Bisher war nur eine QM-Zertifizierung nach DIN ISO 9001 zugelassen.

Die VdS Schadenverhütung GmbH erkennt ab sofort das QualitätsZertifikat Planer am Bau auch im Rahmen der Zertifizierung nach DIN 14675 Phase 6.2 anDie VdS Schadenverhütung GmbH hat daraufhin entschieden, das QualitätsZertifikat Planer am Bau für die Zertifizierung nach DIN 14675 Phase 6.2 anzuerkennen, sofern zum Zeitpunkt der Erstzertifizierung nach DIN 14675 als auch bei Verlängerung der Zertifizierung folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Vorlage eines aktuellen Zertifikats des TÜV Rheinland über den QualitätsStandard Planer am Bau, dessen Geltungsbereich den Tätigkeitsbereich BMA und/oder SAA (alternativ: „Sicherheitstechnik“ oder „Gefahrenmeldetechnik“) ausweist
  • Vorlage einer aktuellen „jährlichen Selbstbewertung“ entsprechend des QualitätsStandards Planer am Bau (bestehend aus Kriterien-Prüfliste und Management-Review)

Dr.-Ing. Knut Marhold vom QualitätsVerbund Planer am Bau:

"Wir freuen uns außerordentlich, dass es nach vielen Jahren intensiver Gespräche und Überzeugungsarbeit gelungen ist, sowohl die VdS Schadenverhütung GmbH als auch die ARGE DIN 14675 von der Gleichwertigkeit und Praxistauglichkeit des QualitätsStandards Planer am Bau zu überzeugen. Damit steht Planungsbüros nun ein branchenspezifisches, anerkanntes QM-System für beide relevanten Phasen der DIN 14675 zur Verfügung – ein wichtiger Meilenstein für die Qualitätssicherung in der Brandschutzplanung."

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