QM tut gut: Wie sich Architekten und Ingenieure wieder aufs Wesentliche konzentrieren können

Kostenfortschreibung und Kostenkontrolle | Grundlagen einer rechtskonformen Objektüberwachung – Bauleitung in der Praxis (13)

Grundlagen einer rechtskonformen Objektüberwachung – Bauleitung in der Praxis

Architekten und Ingenieure übernehmen bei der Objektüberwachung gemäß HOAI Aufgaben des Auftraggebers. Dieser delegiert mittels Vollmacht an die beauftragten Büros, was diese zu leisten haben und wofür sie befugt sind, um handlungsfähig zu sein. Eine in der Praxis schwierige Rechtsmaterie.

Für die richtige Erfüllung der Bauleitungsaufgaben tragen die beauftragten Büros, wie bei allen anderen werkvertraglichen Planungsleistungen auch, die volle technische Verantwortung. Was geschieht aber, wenn sich die Bauleitung während oder nach der Bauausführung als mangelhaft erweist? Häufig haben Auftraggeber und Büros unterschiedliche Auffassungen darüber, was zu einer umfänglichen und mangelfreien Bauleitung gehört. Die in der HOAI genannten Grundleistungen sind nur ein Anhaltspunkt dafür, welche Aufgaben im Rahmen der Bauleitung zu erfüllen sind.

Die Schwierigkeit der Objektüberwachung liegt also mitunter in der Differenzierung des passenden Arbeits- und Überwachungsaufwandes. Die große Herausforderung für Architektur- und Ingenieurbüros besteht darin, die Bauleitungsaufgaben zum einen vollständig zu erbringen und zum anderen dennoch ein positives Ergebnis mit dieser Leistungsphase zu erwirtschaften.

Prof. Dr. Thomas Benz gibt exklusiv für den QualitätsVerbund Planer am Bau Tipps, wie Architekten und Ingenieure mit Bauleitungsaufträgen richtig umgehen.

Teil 13: Kostenfortschreibung und Kostenkontrolle

Das Einhalten der Kosten ist neben der Einhaltung des Zeitrahmens und der Qualitätsvorgaben die wichtigste Aufgabe der Bauleitung. Sofern die Planung von der Bauleitung getrennt ist, ist die Bauleitung zunächst nicht für die Budgets verantwortlich, denn bereits in Leistungsphase 2 der HOAI gehört die Kostenschätzung nach DIN 276 zu den Grundleistungen des planenden Architekten.

In Leistungsphase 3 wird bekanntlich die Kostenberechnung mit einem Vergleich zur Kostenschätzung gefordert. Die Leistungsphase 6 schreibt die Bepreisung der Leistungsverzeichnisse und einen Vergleich mit der Kostenberechnung vor. Danach wird in Phase 7 ein Vergleich der Ausschreibungsergebnisse mit den bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung verlangt. Auf diesen Vorleistungen setzt dann die Objektüberwachung auf. Bei den Gewerken, in denen Fachingenieure die Bauleitung übernehmen, wird entsprechend verfahren.

Die Bauleitung hat in Bezug auf die Kostenkontrolle und -fortschreibung folgende vier Aufgaben:

  • Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfung mit den Auftragssummen und Nachträgen
  • Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsbeschreibung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen
  • Kostenprognosen mit Risikoeinschätzung
  • Kostenfeststellung

Die Kostenkontrolle ist eine Gegenüberstellung der Soll- und Ist-Kosten, die zur Kostenüberwachung während des Bauablaufs dienen soll.

Merke:

Bei der Kostenkontrolle und Kostenprognose sind die Planungs- und Ausführungsmaßnahmen eines Bauvorhabens hinsichtlich der zu erwartenden Kosten permanent zu bewerten. Wenn bei der Kostenkontrolle Abweichungen festgestellt werden, insbesondere weil Risiken bewertet werden, sind diese dem Bauherrn unverzüglich zu kommunizieren. Planer, Bauherr und Projektsteuerer haben dann zu entscheiden, ob die Planung unverändert fortgeführt wird oder Maßnahmen zur Kosteneinhaltung veranlasst werden.

Tipps für die Praxis:

  1. Kostenrelevante Entwicklungen im Bauablauf sind von der Bauleitung zu bewerten und in der Kostenprognose einzupflegen.
  2. Kostenveränderungen sind dem Bauherrn unverzüglich mitzuteilen.
  3. Da die Kostenplanung in verschiedenen Stufen erfolgt, ist die Verantwortung für die Richtigkeit der Kosten zwischen den Beteiligten genau abzugrenzen. Für eine falsche Kostenberechnung kann die Objektüberwachung nicht verantwortlich gemacht werden.

Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Kfm. Thomas Benz Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Kfm. Thomas Benz

 

Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Kfm. Thomas Benz

studierte technisch orientierte Betriebswirtschaftslehre an der Universität Stuttgart mit Schwerpunkt Baubetrieb, Controlling und Organisation. Anschließend promovierte er 2000 am dortigen Institut für Baubetriebslehre. Seit 2006 hat er die Professur für Baubetriebslehre, Bauwirtschaft und Schlüsselfertigbau an der Hochschule für Technik Stuttgart, zuletzt als Dekan. Neben praktischen Tätigkeiten in Bauunternehmen sowie Bauträgergesellschaften arbeitete er auch in Ingenieurgesellschaften, wo er u.a. das QualitätsZertifikt Planer am Bau einführte. Heute arbeitet er auch freiberuflich als Berater in der Baubranche (u.a. Prozessoptimierung, QM, Strukturentwicklung...), ist Beirat in einem mittelständischen Bauunternehmen und Mediator...

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