Qualität als Vergabeziel – ein wichtiger Schritt im Kommissionsvorschlag
Die Europäische Kommission hat am 9. September 2026 ihren Vorschlag für eine neue EU-Vergabeverordnung veröffentlicht – den Public Procurement Act. Sie soll die drei bestehenden Vergaberichtlinien von 2014 durch eine einzige, unmittelbar geltende Verordnung ersetzen. Für Planungsbüros ist eine Neuerung besonders relevant: Das beste Preis-Qualitäts-Verhältnis (BPQR) soll zur Standardmethode werden. Der Vorschlag sieht vor, dass qualitative Zuschlagskriterien mindestens 30 % der Vergabeentscheidung ausmachen sollen – bei arbeitsintensiven Leistungen wie Planungsaufgaben sogar mindestens 50 %.
Wer als Auftraggeber ausschließlich nach dem niedrigsten Preis vergeben möchte, soll dies künftig begründen müssen – nach dem Prinzip „Comply or Explain“. Das ist noch kein geltendes Recht, aber eine klare politische Richtungsentscheidung der Kommission.
Die entscheidende Lücke: Qualität soll zählen – aber wie wird sie gemessen?
So begrüßenswert die Grundrichtung ist: Der Verordnungsvorschlag regelt nicht, wie Qualität bei Planungsleistungen objektiv nachgewiesen werden kann. Auftraggeber, die künftig 30 oder 50 % der Zuschlagsentscheidung auf Qualitätskriterien stützen sollen, brauchen dafür belastbare, überprüfbare Grundlagen. Sonst bleibt Qualität das, was sie zu oft ist: eine Behauptung.
Genau hier besteht eine Regelungslücke im vorliegenden Entwurf. Der Vorschlag enthält keine ausdrückliche Öffnungsklausel, die unabhängig geprüfte, branchenspezifische Qualifikationsnachweise als zulässigen Eignungs- oder Qualitätsbeleg anerkennt. Das sollte im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden.
Was das QZ_PaB leistet – und warum es jetzt relevant ist
Das QualitätsZertifikat Planer am Bau (QZ_PaB) macht genau das messbar, was der Kommissionsvorschlag stärken will: Büroorganisation, Qualitätsmanagementsysteme, fachliche Kompetenz und Zuverlässigkeit. Die Zertifizierung erfolgt durch TÜV Rheinland als unabhängigen externen Prüfer. Die Zertifikate sind in der öffentlichen Certipedia-Datenbank des TÜV Rheinland abrufbar und können von Auftraggebern unmittelbar verifiziert werden.
Öffentliche Auftraggeber in Deutschland erkennen das QZ_PaB bereits heute an – weil es nachweisbar macht, was sonst nur behauptet werden kann. Das ist keine Selbstauskunft, sondern ein unabhängig geprüfter Nachweis.
Unsere Forderung an das EU-Parlament
Der Kommissionsvorschlag ist ein wichtiger erster Schritt. Die eigentliche Ausgestaltung liegt jetzt beim Europäischen Parlament und beim Rat – sie werden ihre Positionen erst noch entwickeln. Der QualitätsVerbund Planer am Bau bringt sich bzw. die Interessen seiner Mitglieder deshalb mit einem Positionspapier in das parlamentarische Verfahren ein – bei Kammern, Verbänden und europäischen Institutionen.
Unsere Kernforderung: Die neue EU-Vergabeverordnung sollte eine ausdrückliche Öffnungsklausel enthalten, die unabhängig geprüfte, branchenspezifische Qualifikationsnachweise als zulässigen Eignungs- und Qualitätsbeleg anerkennt – sofern Unabhängigkeit der Prüfstelle, definierter Prüfumfang und regelmäßige Rezertifizierung gewährleistet sind. Wenn Qualität 30 bis 50 % der Vergabeentscheidung ausmachen soll, braucht es objektive Maßstäbe. Wir liefern einen davon.
Wie machen Sie die Qualität Ihres Büros in Vergabeverfahren sichtbar – und welche Nachweise akzeptieren öffentliche Auftraggeber bei Ihnen in der Praxis? Wir freuen uns auf Ihre Erfahrungen...


