QM tut gut: Wie sich Architekten und Ingenieure wieder aufs Wesentliche konzentrieren können
Presseberichte

EU-Vergaberecht im Umbruch: QualitätsVerbund Planer am Bau bezieht Stellung

Positionspapier zur EU-Vergaberechtsreform 2026
PositionPaper EU-PublicProcurementLaw 2026

Was sich gerade in Brüssel entscheidet

Am 9. September 2026 wird die EU-Kommission offiziell ihren Vorschlag für eine neue EU-Vergabeverordnung veröffentlichen. Bereits im Juli 2026 wurde ein Entwurf bekannt. Das Ziel der Kommission: Die bisherigen EU-Vergaberichtlinien sollen durch eine einzige, unmittelbar anwendbare Verordnung ersetzt werden.

Was technisch klingt, hat konkrete Konsequenzen für jeden Inhaber eines Architektur- oder Ingenieurbüros, der öffentliche Aufträge akquiriert: Bewährte nationale Schutzregelungen – etwa zur losweisen Vergabe oder zu Qualitätsanforderungen – könnten wegfallen, weil eine EU-Verordnung nationales Recht in diesen Bereichen grundsätzlich verdrängt.

Warum wir handeln – und nicht warten

Der QualitätsVerbund Planer am Bau ist kein Verband. Wir vertreten keine Mitgliederinteressen im politischen Sinne, müssen keine Koalitionen schmieden und keine Kompromisse mit anderen Branchen eingehen. Das gibt uns eine Freiheit, die Kammern und Verbände in dieser Form nicht haben.

Berufsständische Organisationen wie die Bundesarchitektenkammer (BAK) oder die Bundesingenieurkammer (BIngK) leisten wichtige Arbeit – aber sie operieren unter politischen Sachzwängen. Forderungen, die fachlich sinnvoll wären, lassen sich nicht immer durchsetzen, wenn man gleichzeitig Bündnisse mit dem Handwerk, dem Baugewerbe oder anderen Akteuren aufrechterhalten muss. Das ist keine Kritik – das ist politische Realität.

Wir hingegen können klar und direkt sagen, was für Planungsbüros richtig ist.

Was wir konkret fordern

Unser Positionspapier haben wir bereits an BAK und BIngK übermittelt und sind dazu bereits in Austausch mit der Bundesarchitektenkammer. Wir werden das Papier zudem beim Architects’ Council of Europe (ACE) und über das „Have Your Say“-Portal der EU-Kommission einreichen.

Unsere vier Kernforderungen:

  • Unabhängig geprüfte Qualifikationsnachweise als Eignungsbeleg anerkennen: Das QualitätsZertifikat Planer am Bau (QZ_PaB) wird durch den TÜV Rheinland unabhängig zertifiziert und von öffentlichen Auftraggebern bundesweit anerkannt. Die neue Verordnung muss sicherstellen, dass solche branchenspezifischen Qualifikationsnachweise als zulässiger Eignungsbeleg anerkannt werden – insbesondere dort, wo Verfahrensformen ohne klare Qualitäts- und Vergütungsabsicherung sonst zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen führen.
  • Verhältnismäßige Eignungsanforderungen für KMU: Umsatz-, Referenz- und Versicherungsanforderungen müssen zum Auftragswert passen – nicht zu Großbüros.
  • Eigenständige Vergabe von Planungsleistungen: Planungsleistungen gehören als eigenständige Fachlose ausgeschrieben – nicht versteckt in Generalunternehmerstrukturen.
  • Qualität vor Preis als Pflicht: Angebote, die qualitätsgerechte Leistung nicht finanzieren können, müssen zwingend ausgeschlossen werden. Und: Werden konkrete Lösungsvorschläge verlangt, müssen diese vergütet werden.

Was der Austausch mit der BAK gezeigt hat

Im direkten Austausch mit der Bundesarchitektenkammer wurde deutlich: Inhaltlich bestehen in weiten Teilen Übereinstimmungen. Die BAK hat ihre eigenen Schwerpunkte – Losvergabe, Planungswettbewerbe, faire Vergütung – politisch bereits breit kommuniziert.

Was in der verbandspolitischen Diskussion jedoch wenig Raum findet, ist das Thema Qualitätsnachweise: Wie können Auftraggeber die Qualität eines Planungsbüros objektiv beurteilen – jenseits von Preis und Referenzlisten? Genau hier liegt unser Alleinstellungsmerkmal. Und genau hier können wir eine Lücke füllen, die kein Verband füllt.

Was das für Sie bedeutet

Wenn die neue EU-Vergabeverordnung so kommt, wie der Entwurf es andeutet, wird es für kleine und mittlere Planungsbüros schwieriger – nicht einfacher. Mehr Bürokratie, weniger Schutz, mehr Preiswettbewerb.

Es sei denn, die richtigen Stimmen werden jetzt gehört. Wir tun unseren Teil. Und wir tun es auch in Ihrem Namen.

Unser vollständiges Positionspapier in deutscher und englischer Sprache können Sie unten auf dieser Seite herunterladen.

Haben Sie selbst Erfahrungen mit EU-weiten Ausschreibungen gemacht – oder Bedenken, was die Reform für Ihr Büro bedeuten könnte? Schreiben Sie uns gerne an info@planer-am-bau.de oder in die Kommentare. Ihr Feedback fließt direkt in unsere weitere Arbeit ein.

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