Aufgrund der großen Verunsicherung und der vielen Anfragen, die wir zur neuen DSGVO erhalten haben sowie aufgrund der hohen Brisanz und der empfindlichen möglichen Strafen, hier ein paar Hinweise zu dem Thema. Berücksichtigen Sie bitte, dass der QualitätsVerbund Planer am Bau keine Rechtsberatung durchführt und die Hinweise zur DSGVO lediglich eine erste Orientierung geben können. Insofern unsere Bitte, sich für vertiefende Informationen ggf. an Ihre Kammer bzw. einen qualifizierten Rechtsanwalt zu wenden, da wir keine qualifizierte Beratung zur DSGVO leisten können.
Das Unternehmermagazin impulse hatte eine Checkliste für WebSite-Betreiber (und das sind wir ja alle) veröffentlicht. Da dies aus unserer Sicht die am ehesten "angreifbare" Stelle ist, sollten Sie diese Punkte sehr kurzfristig prüfen.
Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat ein Informationspaket zur Umsetzung des neuen Datenschutzrechts zusammengestellt. Da das Datenschutzrecht und seine Umsetzung gerade in nächster Zeit noch im Fluss sind, wird empfohlen, sich regelmäßig auf der WebSite der AK NW umzuschauen, ob sich Neuerungen und Änderungen bei den Praxishinweisen ergeben haben, die im übrigen nur eine erster Einstieg in die komplexe Materie des Datenschutzrechts sein können. Gerade größere Büros werden sich möglicherweise auch Rechtsrat und technische und organisatorische Unterstützung von außen (Rechtsanwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfer, Datenschutzexperten etc.) einholen müssen.
- Praxishinweis Nr. 54 (PDF), der die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung in ihren Grundlagen darstellt. Bitte beachten Sie auch besonders die weiterführenden Links in diesem Dokument.
- Papier „10 Hinweise zum Umgang mit der Datenschutz-Grundverordnung“ (PDF). Dort wird Ihnen anhand von Mustern erläutert, wie Sie die Datenschutz-Grundverordnung konkret umsetzen können.
- Im Praxishinweis Nr. 29 „Pflichtangaben auf eigener Homepage und in Social Media-Profilen" (PDF) finden Sie schließlich Informationen zur regelmäßig erforderlichen Datenschutzerklärung. Auch einen Link zu einem ausführlichen Muster einer Datenschutzerklärung finden Sie dort.
Die Union Beratender Ingenieure U.B.I-D. gibt folgende Hinweise dazu:
- Sie finden den Gesetzestext der neuen Datenschutzgrundverordnung im Internet z.B. unter
- www.dejure.org/gesetze/DSGVO oder
- www.dsgvo-gesetz.de oder
- http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ%3AL%3A2016%3A119%3ATOC (Europäisches Amtsblatt)
- Quellen für weiterführende Informationen und Leitfäden:
- Die Industrie- und Handelskammern haben zu dem Thema DSGVO jeweils Merkblätter und Hinweise veröffentlicht, z.B. die IHK für München und Oberbayern unter https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Datenschutz/Die-EU-Datenschutz-Grundverordnung/
- Für Ingenieurinnen und Ingenieure hat die Bundesingenieurkammer einen Leitfaden mit vielen nützlichen Hinweisen und weiterführenden Links veröffentlicht unter https://bingk.de/blog/dsgvo-angebot-fuer-kammermitglieder
- Für Architektinnen und Architekten hat die Bundesarchitektenkammer in Zusammenarbeit mit einigen Länderkammern Merkblätter und Hinweise erstellt, die Sie unter www.architektendatenschutz.de abrufen können.
Einen Fachanwalt für Medienrecht finden Sie mit Christian Solmecke unter wbs-law.de. Christian Solmecke hat auch einen kostenlosen Datenschutzerklärungs-Generator für WebSites veröffentlicht.