QM tut gut: Wie sich Architekten und Ingenieure wieder aufs Wesentliche konzentrieren können
Presseberichte

DSGVO: Lockerungen für kleine Unternehmen

Insgesamt wurden 154 Einzelgesetze an die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) angepasst, wie Die Techniker berichtete. In den meisten Fällen handelt es sich nur um kleinere Anpassungen oder Umformulierungen. Doch es gibt auch Anpassungen mit weitreichenderen Folgen:

Unter anderem wurde § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geändert. Dort ist der Schwellenwert festgesetzt, ab dem Betriebe einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Bisher lag der Wert bei mindestens zehn Personen, die sich ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Zukünftig gilt der doppelte Schwellenwert von 20 Personen. Somit werden viele Architektur- und Ingenieurbüros künftig keinen Datenschutzbeauftragten mehr benötigen.

DSGVO: Pflichten bleiben gleich

Damit bleiben die Pflichten, die sich aus der DSGVO ergeben, aber dieselben!

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