QM tut gut: Wie sich Architekten und Ingenieure wieder aufs Wesentliche konzentrieren können

Dokumentation und Übergabe | Grundlagen einer rechtskonformen Objektüberwachung – Bauleitung in der Praxis (14)

Grundlagen einer rechtskonformen Objektüberwachung – Bauleitung in der Praxis

Architekten und Ingenieure übernehmen bei der Objektüberwachung gemäß HOAI Aufgaben des Auftraggebers. Dieser delegiert mittels Vollmacht an die beauftragten Büros, was diese zu leisten haben und wofür sie befugt sind, um handlungsfähig zu sein. Eine in der Praxis schwierige Rechtsmaterie.

Für die richtige Erfüllung der Bauleitungsaufgaben tragen die beauftragten Büros, wie bei allen anderen werkvertraglichen Planungsleistungen auch, die volle technische Verantwortung. Was geschieht aber, wenn sich die Bauleitung während oder nach der Bauausführung als mangelhaft erweist? Häufig haben Auftraggeber und Büros unterschiedliche Auffassungen darüber, was zu einer umfänglichen und mangelfreien Bauleitung gehört. Die in der HOAI genannten Grundleistungen sind nur ein Anhaltspunkt dafür, welche Aufgaben im Rahmen der Bauleitung zu erfüllen sind.

Die Schwierigkeit der Objektüberwachung liegt also mitunter in der Differenzierung des passenden Arbeits- und Überwachungsaufwandes. Die große Herausforderung für Architektur- und Ingenieurbüros besteht darin, die Bauleitungsaufgaben zum einen vollständig zu erbringen und zum anderen dennoch ein positives Ergebnis mit dieser Leistungsphase zu erwirtschaften.

Prof. Dr. Thomas Benz gibt exklusiv für den QualitätsVerbund Planer am Bau Tipps, wie Architekten und Ingenieure mit Bauleitungsaufträgen richtig umgehen.

Teil 14: Dokumentation und Übergabe

Ist das Bauwerk fertiggestellt erfolgt die Übergabe an den Bauherrn. Die Übergabe des Objekts an den Auftraggeber ist nicht mit der Abnahme gleichzustellen, denn das Architektenwerk ist meistens im Zeitpunkt der Übergabe noch nicht vollständig abgeschlossen. Die Abnahme mit der Baubehörde erfolgt meistens vor der Übergabe des Bauwerks an den Bauherren. Ebenso sind die Abnahmen mit den ausführenden Unternehmen vor der eigentlichen Übergabe des Bauwerks an den Bauherren vorzunehmen.

Leistungen wie die Überwachung der Mängelbeseitigung, die Kostenfeststellung und vor allem die Dokumentation sind nach Abnahme und vor der Übergabe noch zu erbringen. In welcher Form die Dokumentation stattzufinden hat ist in der HOAI nicht beschrieben.

Die Dokumentation beinhaltet die systematische Zusammenstellung aller Unterlagen, die das Bauwerk beschreiben. Dazu zählen neben der Bau- und Ausstattungsbeschreibung alle zeichnerischen Darstellungen (Pläne in 2D und 3D), rechnerischen Ergebnisse sowie die Zusammenstellung der Gewährleistungsfristen. Verantwortung für diese Aufgabe trägt die Bauleitung. Der Aufwand ist je nach Größe des Objekts enorm und immer wieder kommt es zwischen Bauherr und Bauleitung zu Streit darüber, welche Unterlagen für die Dokumentation benötigt werden.

Gängige Bestandteile der Dokumentation sind beispielsweise Verlegepläne für Installationen, Bewehrungen, Entwässerungen, Bedienungsanleitungen, Funktionspläne, Wartungspläne, Abnahme- und Prüfprotokolle, Zulassungen und Einweisungen. Mindestanforderungen sind jedoch nirgends geregelt. Selbstredend zählen auch sämtliche Bild-, Film- und Tonaufzeichnungen, die während der Bauzeit entstanden sind, sowie das Bautagebuch zur Dokumentation.

Merke:

Sofern der Bauherr nicht genau die Bestandteile der Dokumentation spezifiziert hat, gilt als Grundsatz für den Mindeststandard, dass zur Dokumentation alles gehört, was der Bauherr bzw. Nutzer für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Instandhaltung benötigt.

Tipps für die Praxis:

  1. Bei Beginn der Bauleitung ist es sinnvoll mit dem Bauherrn abzuklären, welche Unterlagen Bestandteil der Dokumentation werden sollen, so dass diese baubegleitend gesammelt werden können.
  2. Die Zusammenstellung von Gewährleistungsfristen ist für die Bauleitung aus Haftungsgründen zwingend. Wenn unklar ist, wie lange die Gewährleistungsfristen sind, muss der Bauherr eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen (Hinweispflicht durch die Bauleitung).
  3. Checklisten erleichtern die Zusammenstellung der Dokumentationsunterlagen.

Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Kfm. Thomas Benz Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Kfm. Thomas Benz

 

Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Kfm. Thomas Benz

studierte technisch orientierte Betriebswirtschaftslehre an der Universität Stuttgart mit Schwerpunkt Baubetrieb, Controlling und Organisation. Anschließend promovierte er 2000 am dortigen Institut für Baubetriebslehre. Seit 2006 hat er die Professur für Baubetriebslehre, Bauwirtschaft und Schlüsselfertigbau an der Hochschule für Technik Stuttgart, zuletzt als Dekan. Neben praktischen Tätigkeiten in Bauunternehmen sowie Bauträgergesellschaften arbeitete er auch in Ingenieurgesellschaften, wo er u.a. das QualitätsZertifikt Planer am Bau einführte. Heute arbeitet er auch freiberuflich als Berater in der Baubranche (u.a. Prozessoptimierung, QM, Strukturentwicklung...), ist Beirat in einem mittelständischen Bauunternehmen und Mediator...

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