QM tut gut: Wie sich Architekten und Ingenieure wieder aufs Wesentliche konzentrieren können

Baukosten verstehen – und (Bauherren) verständlich machen | ein Gastbeitrag von Andreas Vogt, WEBER Planungsgesellschaft

Dipl.-Ing. Architekt Andreas Vogt, Geschäftsführender Gesellschafter der WEBER-Planungsgesellschaft mbH aus Gosheim

Baukosten verstehen – und (Bauherren) verständlich machen.

Ein Überblick über die Arten der Kostenberechnungen, Kostengruppen und Kostenkennwerte als Werkzeug für Bauherren zur Beurteilung von Kostenangaben zu Beginn eines Bauprojekts.

Dipl.-Ing. Architekt Andreas Vogt, Geschäftsführender Gesellschafter der WEBER-Planungsgesellschaft mbH aus Gosheim, hat diesen Leitfaden erarbeitet, um gegenüber Bauherren ein leicht verständliches Instrument zur Einschätzung der Kosten an die Hand geben zu können. Ihm geht es u.a. darum, Bauherren vor vermeidbaren (weil falsch verstanden) Baukostensteigerungen zu schützen. Und das eigene Büro vor unzufriedenen Kunden.

Vermeidbar sind aus seiner Sicht Kosten, die zu Beginn des Projekts falsch angesetzt wurden, um einen Auftrag zu akquirieren bzw. die zu Beginn nicht oder falsch vermittelt wurden. Ein Problem, dass ihm als Architekt in Gesprächen mit Bauherren immer wieder begegnet und für das er sich bzw. sein Büro damit gewappnet hat.

Die DIN 276 nennt alle Kostengruppen, nach denen Baukosten gegliedert sind, definiert jedoch nicht, welche Kostengruppen zu nennen sind, wenn man von „Baukosten“ spricht. Unter dem Punkt 2.11 wird in der DIN von „Bauwerkskosten“ gesprochen, die sich aus der Kostengruppe 300+400 bilden. Aber den Begriff der Baukosten definiert die DIN nicht, daher gilt es hier (für Bauherren) zu prüfen, was genau mit "Baukosten" gemeint ist.

Planer am Bau, die diese "Rechtfertigung" ebenfalls nutzen wollen, dürfen das PDF kostenfrei 1:1 (inkl. Copyright/Impressum WEBER) gegenüber ihren Bauherren verwenden – oder auf der Informationsbasis eine eigene Broschüre erarbeiten. Dem Autor geht es um eine Verbeitung der Thematik, erwartet aber einen rechtskonformen und fairen Umgang mit den erarbeiteten Grundlagen.

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