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Unternehmensfernbewertung – eine alternative Variante zum aufwendigen IDW S1 Gutachten | ECKHOLD CONSULTANTS GmbH

Unternehmensfernbewertung – eine alternative Variante zum aufwendigen IDW S1 Gutachten

Bewertungsanlässe und anerkannte Verfahren

Die Frage "Was ist mein Unternehmen wert?" wird sich vielen Büroinhabern unweigerlich stellen, wenn die Büronachfolge bevorsteht – sei es extern durch Komplettverkauf oder intern durch Aufnahme von Mitarbeitern als zukünftige Mitunternehmer. Die Beweggründe für die Wertermittlung eines Planungsbüros können natürlich auch andere Anlässe haben, beispielsweise den Fall der Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters oder im Scheidungsfall zur Ermittlung des während der Ehe eingetretenen Zugewinns.

Die derzeit in Theorie und Praxis meistverbreitete und in Deutschland allgemein anerkannte Methode zur Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte stellt das Ertragswertverfahren nach IDW S1 derzeit in der aktuellsten Fassung von 2008 dar. Die Methode wird durch den Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft des Instituts der Wirtschaftsprüfer im IDW Standard "Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen" detailliert beschrieben. Die Grundlage des Ertragswertverfahrens bildet die aus der Investitionsrechnung bekannte Kapitalwertmethode, d. h. der Unternehmenswert entspricht der Summe der zukünftigen abgezinsten finanziellen Nettozuflüsse an den oder die Anteilseigner. Um diese Nettozuflüsse plausibel herleiten zu können, bedarf es zunächst einer aufwändigen Analyse der Unternehmensvergangenheit hinsichtlich der Ertragskraft des Unternehmens und der Entwicklung der tatsächlich ausschüttungsfähigen Gewinne anhand der Bestandskonten in Abhängigkeit vom Bewertungsanlass und der Rechtsform des Unternehmens. Sind diese Daten im Falle der Gewinnermittlung mittels Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) nicht vollumfänglich verfügbar, müssen entsprechende Plausibilisierungen erstellt werden. Aufbauend auf dieser Vergangenheitsanalyse ist eine Planrechnung für die Zukunft zu erstellen, die möglichst alle verfügbaren die Zukunft beeinflussenden Faktoren berücksichtigt. Die in jedem Bewertungsfall zu treffenden Annahmen sind zu plausibilisieren und dokumentieren. Unternehmensbewertungen gemäß dem IDW S1 sind somit sehr aufwändig, weil der diesem Bewertungsansatz zugrundeliegende Standard sehr umfassend ist, somit handelt es sich in gewisser Weise um die "Königsklasse" der Bewertungen.

Dieser Aufwand ist in vielen Fällen jedoch nicht notwendig bzw. der Situation nicht angemessen, beispielsweise wenn es sich um ein kleines Planungsbüro handelt oder der Büroinhaber sich zu einem bestimmten Zeitpunkt vor einer Veräußerung zunächst eine Vorstellung von seinem Bürowert verschaffen will. Für diese Fälle kann auf das Verfahren der Fernbewertung zurückgegriffen werden, dass grundsätzlich der Ertragswertmethodik folgt, jedoch den Aufwand von IDW S1 Gutachten in vielen Bereichen einschränkt.

Das vereinfachte Verfahren der Fernbewertung

...hat somit den Anspruch, in Anlehnung an den hohen Standard des IDW S1 eine Bewertung mit reduziertem Aufwand zu erstellen, ohne jedoch auf die wesentlichen Grundlagen des anerkannten Ertragswertverfahrens zu verzichten. Es wird ebenfalls Rückgriff auf wesentliche Daten des Unternehmens genommen, jedoch ohne, dass die bewertende Person diese in aller Gründlichkeit hinterfragt und plausibilisieren kann. Das heißt, dass dem Auftraggeber die Verantwortung obliegt, ein möglichst wahrheitsgetreues Bild seines Unternehmens zu übermitteln.

Die Methodik der Fernbewertung

In die Fernbewertung fließen dennoch recht umfassende Informationen ein, diese umfassen in der Regel:

  • die Gewinnermittlungen der vergangenen drei Jahre
  • eine Prognose des laufenden Jahres sowie des darauffolgenden Jahres
  • die Analyse des Auftragsbestandes und der Projektakquisitionsübersicht
  • eine Kurzanalyse des Substanzwerts und des damit zusammenhängenden Abschreibungs- und Investitionsvolumens
  • eine Einschätzung der Marktsituation im Hinblick auf das jeweiligen Leistungs- und Auftraggeber-Spektrum des Planungsbüros
  • eine Abfrage relevanter Aspekte zur Büroorganisation anhand eines umfassenden Fragekataloges

Der Bewerter wird diese Informationen nicht unhinterfragt lassen. Auch wenn er keine umfassende Analyse der Datenlage erstellt, erfolgt eine Bereinigung der Ertragslage, die alle offensichtlichen Sachverhalte umfasst. Hierzu zählen insbesondere die in der Gewinnermittlung von Personengesellschaften rechtsformbedingt ohnehin nicht berücksichtigten Einflussfaktoren wie eine drittübliche Inhabervergütung und eine typisierte Steuerschätzung.

Neben der zuvor dargestellten Plausibilisierung der Zukunftserträge ist der Kapitalisierungszinsfuß bei jeder Bewertung von höchster Bedeutung. Er hat grundsätzlich die Aufgaben die Erträge auf den Bewertungsstichtag zu diskontieren. Durch diesen Zinssatz wird die Investition in das Planungsbüro mit anderen Investitionen vergleichbar gemacht. Der Zinssatz ist – neben der Ertragsentwicklung – der wichtigste Faktor der Unternehmensbewertung. Auch hier wird im Rahmen der Fernbewertung eine der Bewertungssituation angemessene Einschätzung getätigt, jedoch mit einer gröberen Rasterung als im Falle eines IDW S1 Gutachtens.

Das Ergebnis

...ergibt sich letztendlich eine Bewertung auf Grundlage der vergangenen und zukünftigen Erträge des Unternehmens, die auf Grundlage einer der jeweiligen Bewertungssituation angemessenen Durchschnittsbildung zusammengefasst werden. Die Fernbewertung berücksichtigt somit auch unmittelbar die Unternehmensvergangenheit im Gegensatz zum IDW Standard, der ausschließlich auf zukünftige Erträge beruht. Aufgrund der Reduzierung des Aufwandes ermöglicht die Wertermittlung gemäß dieses Bewertungsansatzes eine für das Büro günstigere Variante der Wertfindung.

Die Fernbewertung ist jedoch nur eingeschränkt geeignet, insbesondere wenn stark schwankende Gewinne oder eine komplexe Bewertungssituation vorliegen. Letzteres wird in der Regel der Fall sein, wenn es sich um bilanzierende Planungsbüros handelt mit großem Projektvolumen und mehreren Gesellschaftern.

Schlussbemerkung

Die obigen Ausführungen haben gezeigt, dass eine Fernbewertung in vielen Fällen eine der speziellen Bewertungssituation angemessene Bewertungsmethodik sein kann. Die Entscheidung, welchen Ansatz der Bewertung ein Büroinhaber wählt, liegt somit beim Inhaber aber insbesondere den Gegebenheiten der Sachlage und dem Bewertungsansatz. Grundsätzlich ist es wichtig zu beachten, dass der ermittelte Wert oft nicht identisch mit dem später tatsächlich vereinbarten Kaufpreis sein wird, denn über diesen entscheiden insbesondere Angebot und Nachfrage sowie auch die individuelle Verhandlungsposition des Büroinhabers und des potenziellen Übernehmers.

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Andreas Langner, ECKHOLD CONSULTANTS


ECKHOLD CONSULTANTS GmbH

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