Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz oder satzungsgemäßem Sitz in Deutschland und mindestens 3.000 Mitarbeitenden sowie für Zweigniederlassungen von ausländischen Unternehmen in Deutschland dieser Größe.
Es zielt darauf ab, klare Anforderungen für unternehmerische Sorgfaltspflichten in der gesamten globalen Lieferkette zu schaffen und Menschenrechte zu schützen. Rechtskräftige Verstöße können mit zum Teil sehr hohen Bußgeldern und einem bis zu dreijährigen Ausschluss von öffentlichen Aufträgen sanktioniert werden.
Webinar (TÜV Rheinland):
Praktische Hilfe zum Lieferkettengesetz – die häufigsten Fragen und hilfreiche Antworten
Mittwoch, 23. August 2023, 10:00 bis 11:00 Uhr
Um Ihnen den praktischen Umgang mit den Sorgfaltspflichten des LkSG zu erleichtern, hat Stefanie Neitzert ein Webinar mit den häufigsten Fragen aus der Praxis erarbeitet. Besonderer Fokus liegt auf der Risikoanalyse bei Lieferanten, um nachteilige Auswirkungen auf Menschenrechte entlang der Lieferkette transparent zu machen. Auch Präventions- und Abhilfemaßnahmen sollen hierbei unterstützen, potenzielle negative Auswirkungen auf die Menschenrechte abzuwenden. Sie erhalten aktuelle Informationen, indem auch ein Ausblick zum Entwurf der europäischen Regelung (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) gegeben wird.
Sie erhalten in diesem Webinar einen verständlichen Einblick in das neue Gesetz und die praxisnahe Umsetzung im eigenen Geschäftsbetrieb und in Ihrer Lieferkette.