QM tut gut: Wie sich Architekten und Ingenieure wieder aufs Wesentliche konzentrieren können

Siemon-Gutachten: Honorartafelwerte der HOAI 2021 müssten deutlich angehoben werden | kostenlos bei Planer am Bau erhältlich

Die Honorartafelwerte in der HOAI 2021 sind stark veraltet und müssten deutlich angehoben werden, je nach Leistungsbild um bis zu 26,7 Prozent. Das ist die zentrale Botschaft eines Gutachtens, das der Honorarsachverständige und HOAI-Experte Klaus D. Siemon erstellt hat.

Honorartafelwerte der HOAI 2021 müssten um bis zu 26,7 Prozent angehoben werden

Siemon-Gutachten für Mitglieder kostenlos herunterladbar

Anlass für das Gutachten war, dass der Verordnungsgeber in der HOAI 2021 die Honorartafelwerte aus der mittlerweile acht Jahre alten HOAI 2013 übernommen hatte. Siemon kann in dem Gutachten – umfragengestützt – nachweisen. dass die Tafelwerte in der HOAI 2021 weder die Kostensteigerungen der letzten Jahre  (Personal- und Sachkosten) noch andere Einflussfaktoren (gestiegene technische, gesetzliche, baurechtliche und baufachlichen Anforderungen) an Planungsbüros abbilden.

Für das aktuelle Gutachten hat er die Berechnungsformel von 2013 weiterentwickelt und durch weitere Einflussfaktoren ergänzt. Anschließend hat er Architektur- und Ingenieurbüros zu Rationalisierungseffekten, Mehr- und Minderaufwänden sowie Kostenentwicklungen der vergangenen acht Jahre befragt. In den untersuchten sechs Leistungsbildern wurden die Ergebnisse nach kleineren und größeren Projekten unterschieden. Der Steigerungsbedarf wurde detailliert nach der Höhe der anrechenbare Kosten in den einzelnen Honorarzonen ermittelt.

Es ergaben sich beispielhaft Anpassungsbedarfe

  • im Leistungsbild Gebäude um 24,53 Prozent (Objekt mit 2,0 Mio. Euro anrechenbaren Kosten, Honorarzone III)
  • im Leistungsbild Ingenieurbauwerke um 20,30 Prozent (Objekt mit 5,0 Mio. Euro anrechenbaren Kosten, Honorarzone II),
  • im Leistungsbild Tragwerksplanung um 17,57 Prozent (Objekt mit 2,0 Mio. Euro anrechenbaren Kosten, Honorarzone III) und
  • im Leistungsbild Technische Ausrüstung um 26,70 Prozent (Objekt mit 1,0 Mio. Euro anrechenbaren Kosten, Honorarzone II).

Zum Gutachter: Klaus-Dieter Siemon ist Architekt und Dipl.-Ing., von der IHK Kassel-Marburg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Architektenleistungen und Honorare. Er ist Geschäftsführer der Siemon Sachverständige + Ingenieure GmbH, war Mitglied des Gutachterteams zur Aktualisierung der HOAI (Fassung 2013) und ist Lehrbeauftragter an der Technischen Universität Braunschweig für Projektmanagement. Darüber hinaus hat er für das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung ein Forschungsprogramm zur Teilleistungsbewertung von Grundleistungen nach HOAI 2013 durchgeführt.

Der QualitätsVerbund Planer am Bau hat das Gutachten seines Medienpartners IWW (Planungsbüro professionell) ideell und finanziell unterstützt.

Mitglieder im QualitätsVerbund können das Gutachten daher kostenlos im Download-Bereich herunterladen.

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