In einem Fachbeitrag von Planungsbüro professionell (PBP) wird auf das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingegangen, das sich auf zukünftige öffentliche Ausschreibungen (VgV-Verfahren) sehr negativ auf die planenden Berufe auswirken würde:
Wie werden Planungsaufträge künftig ausgeschrieben?
Es stellt sich also die konkrete Frage: Wie werden öffentliche Planungsaufträge künftig ausgeschrieben?
Mehr Verhandlungsverfahren und offene Verfahren
PBP geht davon aus, dass das Vertragsverletzungsverfahren dazu führt, dass mehr Planungsaufträge EU-weit im Verhandlungs- oder im offenen Verfahren ausgeschrieben werden. Für Auftraggeber ist das offene Verfahren besser, weil es weniger Aufwand macht. Es darf dann angewendet werden, wenn der Auftraggeber die Planungsaufgabe gut beschreiben kann (§ 14 VgV).
Ein paar Bewerbungstipps vom Vergaberechtsanwalt
QualitätsZertifikat Planer am Bau kann punkten
Von unseren Mitgliedsbüros hören wir immer wieder, dass es auch heute schon oftmals nur an 1 bis 2 Pünktchen liegt, bei einem VgV-Verfahren nicht berücksichtigt zu werden. Hier kann "QM oder nicht QM" erfolgsentscheidend sein, da ein (vom TÜV) zertifiziertes QualitätsManagement i.d.R. höher bewertet wird als eine freie Aussage des Bewerbers, wie er seine Qualität sichert. Und mit möglicherweise zunehmender Anzahl von VgV-Verfahren (bei gleichzeitigem Rückgang freier Vergaben) könnten die QM-Punkte somit entscheidend für die wirtschaftliche Zukunft von Architektur- und Ingenieurbüros sein.
marketingINGenieur Dr.-Ing. Knut Marhold ist freier Unternehmer-Berater für Marketing, Werbung und Auftragsförderung - spezialisiert auf Architektur- und Ingenieurbüros sowie Bauunternehmen. Als Mit-Initiator des QualitätsStandards Planer am Bau bietet er Mitgliedern im QualitätsVerbund Sonderkonditionen für seine Beratungs- und Betreuungsleistungen.