QM tut gut: Wie sich Architekten und Ingenieure wieder aufs Wesentliche konzentrieren können

Terminfortschreibung | Grundlagen einer rechtskonformen Objektüberwachung – Bauleitung in der Praxis (12)

Grundlagen einer rechtskonformen Objektüberwachung – Bauleitung in der Praxis

Architekten und Ingenieure übernehmen bei der Objektüberwachung gemäß HOAI Aufgaben des Auftraggebers. Dieser delegiert mittels Vollmacht an die beauftragten Büros, was diese zu leisten haben und wofür sie befugt sind, um handlungsfähig zu sein. Eine in der Praxis schwierige Rechtsmaterie.

Für die richtige Erfüllung der Bauleitungsaufgaben tragen die beauftragten Büros, wie bei allen anderen werkvertraglichen Planungsleistungen auch, die volle technische Verantwortung. Was geschieht aber, wenn sich die Bauleitung während oder nach der Bauausführung als mangelhaft erweist? Häufig haben Auftraggeber und Büros unterschiedliche Auffassungen darüber, was zu einer umfänglichen und mangelfreien Bauleitung gehört. Die in der HOAI genannten Grundleistungen sind nur ein Anhaltspunkt dafür, welche Aufgaben im Rahmen der Bauleitung zu erfüllen sind.

Die Schwierigkeit der Objektüberwachung liegt also mitunter in der Differenzierung des passenden Arbeits- und Überwachungsaufwandes. Die große Herausforderung für Architektur- und Ingenieurbüros besteht darin, die Bauleitungsaufgaben zum einen vollständig zu erbringen und zum anderen dennoch ein positives Ergebnis mit dieser Leistungsphase zu erwirtschaften.

Prof. Dr. Thomas Benz gibt exklusiv für den QualitätsVerbund Planer am Bau Tipps, wie Architekten und Ingenieure mit Bauleitungsaufträgen richtig umgehen.

Teil 12: Terminfortschreibung

Bereits in Leistungsphase 2 der HOAI gehört die Erstellung eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs zu den Grundleistungen. In Leistungsphase 3 und 5 wird eine Fortschreibung gefordert. Auf dieser Grundlage setzt dann die Objektüberwachung auf.

Der in der Leistungsphase 8 geschuldete Terminplan ist ein so genannter Koordinationsterminplan, der als Steuerungsinstrument in der Bauausführung eingesetzt wird und von der Bauleitung zu erstellen ist. Um Termine planen zu können, müssen die Bauverfahren und die Abhängigkeiten der einzelnen Bauprozesse untereinander feststehen. Die Bauverfahren sind wichtig, weil davon die Ausführungszeiten abhängen. Beispielsweise ist die Erstellung einer Verbauwand ein terminkritischer Vorgang für den Rohbau.

Sofern Fachingenieure mit der Objektüberwachung beauftragt sind, sind diese mit ihrer jeweiligen Gewerketerminplanung in die übergeordnete Gesamtterminplanung zu integrieren.

Wichtigste Aufgabe der Terminplanung ist die Erkennung und Festlegung kritischer Vorgänge im Bauablauf, die für den Endtermin entscheidend sind. Sie definieren die Meilensteine einer zeitlichen Baumaßnahme. Daneben ist es mindestens genauso wichtig, die Ausführungsdauern der Vorgänge und deren Reihenfolge zu ermitteln.

Grundleistung der Bauleitung ist es, fortwährend terminrelevante Vorgänge zu erkennen und die Terminpläne zu aktualisieren. Die Auswirkungen von Verzögerungen sind kenntlich zu machen. Bauherr und Projektsteuerer sind sofort in Kenntnis zu setzen, wenn Ausführungszwischen- oder Endtermine nicht einzuhalten sind. Kritischer Erfolgsfaktor für eine erfolgreiche Terminsteuerung von Baumaßnahmen sind dabei die ausführenden Unternehmen.

Merke:

Ausführende Firmen sind nicht verpflichtet, Terminpläne für ihr Gewerk zu erstellen. Deswegen ist es wichtig, dass Auftraggeber im Bauvertrag ihre Handwerker zur Feinterminplanung ihrer Leistungen verpflichten. Damit ist zu erkennen, ob Handwerker die Leistungen überhaupt termingerecht erbringen können und ob gegebenenfalls Beschleunigungsanordnungen notwendig sind.

Tipps für die Praxis:

  1. Der Terminplan der Bauleitung ist ein Koordinationsterminplan, der regelmäßig mindestens einmal im Monat anzupassen ist.
  2. Geben Sie als Bauleitung ihrem Bauherrn und den Projektsteuerern nur übersichtliche, d.h. gut lesbare und verdichtete Terminübersichtspläne, keine Detailterminpläne.
  3. Verpflichten Sie über den Bauherren die ausführenden Firmen zur Feinterminplanung.
  4. Informieren Sie aus Haftungsgründen regelmäßig, mindestens einmal pro Monat über die Terminsituation.

Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Kfm. Thomas Benz Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Kfm. Thomas Benz

 

Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Kfm. Thomas Benz

studierte technisch orientierte Betriebswirtschaftslehre an der Universität Stuttgart mit Schwerpunkt Baubetrieb, Controlling und Organisation. Anschließend promovierte er 2000 am dortigen Institut für Baubetriebslehre. Seit 2006 hat er die Professur für Baubetriebslehre, Bauwirtschaft und Schlüsselfertigbau an der Hochschule für Technik Stuttgart, zuletzt als Dekan. Neben praktischen Tätigkeiten in Bauunternehmen sowie Bauträgergesellschaften arbeitete er auch in Ingenieurgesellschaften, wo er u.a. das QualitätsZertifikt Planer am Bau einführte. Heute arbeitet er auch freiberuflich als Berater in der Baubranche (u.a. Prozessoptimierung, QM, Strukturentwicklung...), ist Beirat in einem mittelständischen Bauunternehmen und Mediator...

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