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Presseberichte

neuer Datenschutz: Schonfrist für den Anfang?

Die tagesthemen berichteten am 22. Mai 2018 um 22:15 über den neuen Datenschutz.

Insbesondere Ehrenamtliche und Blogger seien verunsichert und befürchteten Abmahnungen. Nach der neuen EU-DSGVO ist z.B. für jedes Foto, auf dem Personen zu erkennen sind (und das können bei hohen Auflösungen auch sehr große Gruppen sein), eine ausdrückliche Einverständniserklärung jeder einzelnen Person erforderlich:

 

Mit Inkrafttreten der DSGVO sehen manche Rechtsexperten bereits das Ende der Fotografie eingeleitet, wie wir sie kennen. Denn ein digitales Bild der Hochzeitsgesellschaft bildet konkrete Personen ab und erfasst weitere Metadaten wie Standort und Zeit der Aufnahme. Mit dem Hochladen auf eine Webseite erfolgt zudem eine Datenverarbeitung. Dafür brauche es künftig eine ausdrückliche Einwilligung jeder einzelnen Person, was in der Praxis zumindest bei größeren Veranstaltungen quasi unmöglich sein dürfte, befürchten Rechtsexperten.

 

Seehofer setzt auf Verwarnungen statt Geldstrafen

Aber es gibt auch Positives zu berichten: Bundesinnenminister Seehofer will Betroffene schützen. Am Dienstag wandte er sich mit einem internen Schreiben an die Landesdatenschutzbeauftragte NRW, Helga Block. In dem Schreiben, das dem SWR exklusiv vorliegt, wirbt Seehofer für "verhältnismäßige Sanktionen mit Augenmaß".

Es bestehe "Zweifel, ob die kleineren und mittelständischen Betriebe, Vereine oder auch die ehrenamtlich Tätigen, die eben nicht die Möglichkeit haben, sich ausreichend juristisch beraten zu lassen, gleichermaßen gut und schnell konform mit der Grundverordnung agieren werden", heißt es darin. Daraus folgert Seehofer: "Gerade in der Anfangsphase mögen Verwarnungen und Hinweise natürlich unter Berücksichtigung der Umstände und Auswirkungen der Verstöße ausreichend sein, um die Rechtskonformität herzustellen."

Lukrative Zeiten für Abmahnanwälte?

Nach Einschätzung der Anwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke bleibt aufgrund der fehlenden Rechtssprechung eine große Unsicherheit. Die wiederum könne Grund genug sein, dass sich vor allem Abmahnanwälte kräftig die Hände reiben dürften.

Dass Abmahnanwälte am dem 25.5.18 eine Hetzjagd auf Datenschutz-Sünder starten, hält Günter Roland Barth, Wettbewerbs-Experte bei der Kanzlei Clifford Chance, für ausgeschlossen. "Abmahnanwälte lauern nicht wie die Geier, weil der neue europäische Rechtsrahmen keine Grundlage dafür bietet." Die Panik sei völlig unbegründet. Die DSGVO sehe vor, dass lediglich die Aufsichtsbehörden, unmittelbar Betroffene sowie gemeinnützige Vereine wie etwa die Verbraucherzentrale gegen mögliche Verstöße vorgehen dürften. Das sei sehr weise gelöst.

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