QM tut gut: Wie sich Architekten und Ingenieure wieder aufs Wesentliche konzentrieren können

Heute ist Europäischer Datenschutztag

Aufgrund einer Initiative des Europarates zur Feier der Europäischen Datenschutzkonvention von 1981 ist der 28. Januar seit 2007 Europäischer Datenschutztag.

Ab 25. Mai 2018 gilt die Europäische Datenschutzgrundverordnung DSGVO

Der Datenschutz beutelt uns in 2018 besonders stark, denn zum 25. Mai 2018 tritt als "Nachfolger" des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG die neue Europäische Datenschutzgrundverordnung DSGVO in Kraft. Durch sie wird der Datenschutz im Interesse der Verbraucher (natürliche Personen) extrem verschärft und mit extremen Bußgeldern belegt. Was da ganz genau auf uns zukommt, wird sich wohl erst nach dem 1.5.18 in ganzer Härte zeigen.

Im Geschäftsverkehr B-to-B gelten andere Voraussetzungen als gegenüber Verbrauchern (B-to-C)

Was allerdings aktuellen Veröffentlichungen schon entnommen kann: Im so genannten B-to-B-Bereich, also dem Kontakt mit Geschäftskunden/Unternehmen, gelten diese Bedingungen vermutlich nur eingeschränkt, da die DSGVO auf natürliche Personen zielt und nicht auf juristische. Insofern scheint die DSGVO einen Unterschied zwischen B2C und B2B zu machen! Für Planer am Bau, die andere juristische Personen, also Unternehmen als Kunden haben, ist das zumindest eine beruhigende Nachricht.

Bestellung von Datenschutzbeauftragten reduziert

Die DSGVO schwächt auch die Pflicht zur Bestellung eines unternehmerischen Datenschutzbeauftragten deutlich ab, der danach nur für Unternehmen > 250 Mitarbeiter bzw. bei der Verarbeitung so genannter "sensibler Daten" zu bestellen/benennen ist. Allerdings dürfen die Staaten eigene Regelungen erlassen - und Deutschland erwägt wohl, die Vorschriften für die Bestellung von Datenschutzbeauftragten beizubehalten und sich nicht der europäischen Lockerung anzuschließen :-(

Insgesamt ist aufgrund der Verschärfung aber analog zur Arbeitssicherheit zu empfehlen, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen bzw. von einem (externen) Datenschutz-Fachmann durchführen zu lassen.

Es sei deutlich darauf hingewiesen, dass diese Information die persönliche Einschätzung des Autors ist. Sie ist keine Rechtsberatung und kann damit auch keinen Rechtsanspruch begründen.


marketingINGenieur Dr.-Ing. Knut Marhold

marketingINGenieur Dr.-Ing. Knut Marhold ist freier Unternehmer-Berater für Marketing, Werbung und Auftragsförderung - spezialisiert auf Architektur- und Ingenieurbüros sowie Bauunternehmen. Als Mit-Initiator des QualitätsStandards Planer am Bau bietet er Mitgliedern im QualitätsVerbund Sonderkonditionen für seine Beratungsleistungen.

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