QM tut gut: Wie sich Architekten und Ingenieure wieder aufs Wesentliche konzentrieren können

EU-DSGVO - Datenschutzgrundverordnung

Aufgrund der großen Verunsicherung und der vielen Anfragen, die wir zur neuen DSGVO erhalten haben sowie aufgrund der hohen Brisanz und der empfindlichen möglichen Strafen, hier ein paar Hinweise zu dem Thema. Berücksichtigen Sie bitte, dass der QualitätsVerbund Planer am Bau keine Rechtsberatung durchführt und die Hinweise zur DSGVO lediglich eine erste Orientierung geben können. Insofern unsere Bitte, sich für vertiefende Informationen ggf. an Ihre Kammer bzw. einen qualifizierten Rechtsanwalt zu wenden, da wir keine qualifizierte Beratung zur DSGVO leisten können.

Das Unternehmermagazin impulse hatte eine Checkliste für WebSite-Betreiber (und das sind wir ja alle) veröffentlicht. Da dies aus unserer Sicht die am ehesten "angreifbare" Stelle ist, sollten Sie diese Punkte sehr kurzfristig prüfen.

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat ein Informationspaket zur Umsetzung des neuen Datenschutzrechts zusammengestellt. Da das Datenschutzrecht und seine Umsetzung gerade in nächster Zeit noch im Fluss sind, wird empfohlen, sich regelmäßig auf der WebSite der AK NW umzuschauen, ob sich Neuerungen und Änderungen bei den Praxishinweisen ergeben haben, die im übrigen nur eine erster Einstieg in die komplexe Materie des Datenschutzrechts sein können. Gerade größere Büros werden sich möglicherweise auch Rechtsrat und technische und organisatorische Unterstützung von außen (Rechtsanwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfer, Datenschutzexperten etc.) einholen müssen.

Die Union Beratender Ingenieure U.B.I-D. gibt folgende Hinweise dazu:

Einen Fachanwalt für Medienrecht finden Sie mit Christian Solmecke unter wbs-law.de. Christian Solmecke hat auch einen kostenlosen Datenschutzerklärungs-Generator für WebSites veröffentlicht.

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