QM tut gut: Wie sich Architekten und Ingenieure wieder aufs Wesentliche konzentrieren können

Dokumentation des Bauablaufs | Grundlagen einer rechtskonformen Objektüberwachung – Bauleitung in der Praxis (6)

Grundlagen einer rechtskonformen Objektüberwachung – Bauleitung in der Praxis

Architekten und Ingenieure übernehmen bei der Objektüberwachung gemäß HOAI Aufgaben des Auftraggebers. Dieser delegiert mittels Vollmacht an die beauftragten Büros, was diese zu leisten haben und wofür sie befugt sind, um handlungsfähig zu sein. Eine in der Praxis schwierige Rechtsmaterie.

Für die richtige Erfüllung der Bauleitungsaufgaben tragen die beauftragten Büros, wie bei allen anderen werkvertraglichen Planungsleistungen auch, die volle technische Verantwortung. Was geschieht aber, wenn sich die Bauleitung während oder nach der Bauausführung als mangelhaft erweist? Häufig haben Auftraggeber und Büros unterschiedliche Auffassungen darüber, was zu einer umfänglichen und mangelfreien Bauleitung gehört. Die in der HOAI genannten Grundleistungen sind nur ein Anhaltspunkt dafür, welche Aufgaben im Rahmen der Bauleitung zu erfüllen sind.

Die Schwierigkeit der Objektüberwachung liegt also mitunter in der Differenzierung des passenden Arbeits- und Überwachungsaufwandes. Die große Herausforderung für Architektur- und Ingenieurbüros besteht darin, die Bauleitungsaufgaben zum einen vollständig zu erbringen und zum anderen dennoch ein positives Ergebnis mit dieser Leistungsphase zu erwirtschaften.

Prof. Dr. Thomas Benz gibt exklusiv für den QualitätsVerbund Planer am Bau Tipps, wie Architekten und Ingenieure mit Bauleitungsaufträgen richtig umgehen.

Teil 6: Dokumentation des Bauablaufs

Eine Grundleistung der Bauleitung gemäß HOAI, Leistungsphase 8 (Buchstabe e), ist die Dokumentation des Bauablaufs. Wie umfangreich und in welcher Form (von Hand oder digital) diese Dokumentation sein muss wird von der HOAI nicht detailliert festgelegt. Die HOAI nennt als eine Möglichkeit der Dokumentation das Bautagebuch. Das Führen eines Bautagebuches ist mittlerweile in vielen Gerichtsurteilen als zwingend notwendige Dokumentationsunterlage eingestuft worden. Daraus kann abgeleitet werden, dass im Rahmen einer Bauleitung die Verpflichtung besteht, ein Bautagebuch zu führen, auch wenn diese Bauaufgabe in der Praxis äußerst unbeliebt ist.

Ziel eines gut geführten Bautagebuchs ist, dass der Bauablauf mit seinen Besonderheiten nachvollziehbar ist. Um den Dokumentationsaufwand in Grenzen zu halten, kommt es nur darauf an, die vorherrschenden Ausführungsbedingungen und die Besonderheiten zu dokumentieren. Dazu zählen:

  • Datum, Uhrzeit, Witterungsbedingungen
  • Kapazitätsfeststellung (Anzahl Gewerke mit Firmen und Anzahl Personen, evtl. Geräte)
  • Terminaussagen (aber nur dann, wenn Termine nicht eingehalten werden können)
  • Besondere Anordnungen, z.B. bei der Arbeitssicherheit, Bedenkenanmeldungen, Beschleunigungsaufforderungen, Inverzugsetzungen, Behinderungen
  • Störungen oder Unterbrechungen, z.B. durch verspätete Planlieferungen
  • Dokumentation der eigenen Überwachungstätigkeit

Das Bautagebuch wird dann benötigt, wenn es zu Bauschäden gekommen ist oder Streitigkeiten über Termine, Anordnungen, Qualitäten oder Mehrkosten bei der Schlussrechnung entstehen. In diesen Fällen ist die Bauleitung umso besser abgesichert, je genauer und detaillierter das Bautagebuch geführt wird.

Merke:

Das Bautagebuch ist ein wichtiges Beweisdokument, das bei Bauschäden oder Baustreitigkeiten bemüht wird. Gerichte oder Sachverständige werten ein lückenhaftes Bautagebuch als Verstoß gegen die Dokumentationspflicht des Bauleiters.

Tipps für die Praxis:

  1. Das Führen eins Bautagebuchs ist Pflicht für die Bauleitung.
  2. Denken Sie unbedingt an Ihre Eigendokumentation - d.h. halten Sie fest, wann und wo Sie auf der Baustelle Ihrer Überwachungspflicht nachgekommen sind.
  3. Stellen Sie Ihre persönliche Sichtweise des Bauablaufs dar. Da das Bautagebuch allein durch die Bauleitung verfasst wird, können und dürfen die Vorgänge ohne Beeinflussung durch Bauherrn, Planer oder ausführende Firmen dargestellt werden.

Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Kfm. Thomas Benz Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Kfm. Thomas Benz

 

Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Kfm. Thomas Benz

studierte technisch orientierte Betriebswirtschaftslehre an der Universität Stuttgart mit Schwerpunkt Baubetrieb, Controlling und Organisation. Anschließend promovierte er 2000 am dortigen Institut für Baubetriebslehre. Seit 2006 hat er die Professur für Baubetriebslehre, Bauwirtschaft und Schlüsselfertigbau an der Hochschule für Technik Stuttgart, zuletzt als Dekan. Neben praktischen Tätigkeiten in Bauunternehmen sowie Bauträgergesellschaften arbeitete er auch in Ingenieurgesellschaften, wo er u.a. das QualitätsZertifikt Planer am Bau einführte. Heute arbeitet er auch freiberuflich als Berater in der Baubranche (u.a. Prozessoptimierung, QM, Strukturentwicklung...), ist Beirat in einem mittelständischen Bauunternehmen und Mediator...

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