QM tut gut: Wie sich Architekten und Ingenieure wieder aufs Wesentliche konzentrieren können

Planungsmängel wegen Softwarefehler: Ohne Plausibilitätsprüfung droht die Haftung

Ist die (eingekaufte) Statiksoftware dafür verantwortlich, dass ein Tragwerksplaner den statischen Nachweis von Außenwänden falsch erstellt, muss er stutzig werden, wenn der Prüfingenieur diese statischen Berechnungen beanstandet. Plant er weiter und haben sich bestimmte Planungsfehler im Bauwerk manifestiert, ist der Planer schadenersatzpflichtig. Das hat das OLG Köln klargestellt.

Die ersten Sätze des Urteils sind zunächst noch beruhigend: Ein Tragwerksplaner, der ein übliches Berechnungsprogramm verwendet, hat die an ihn zu stellende Sorgfaltspflicht zunächst eingehalten. Dies gilt nach Auffassung des OLG aber nur so lange, bis der Prüfingenieur den Tragwerksplaner auf eine fehlerhafte statische Berechnung hingewiesen hat. Dann kann er nicht mehr auf das Softwareprogramm vertrauen. Er muss zumindest prüfen, ob die erzielten Ergebnisse plausibel sind, und für diese Plausibilitätsprüfung ein anderes Softwareprogramm nutzen (OLG Köln, Urteil vom 31.05.2017, Az. 16 U 98/16).

Quelle: PBP Planungsbüro professionell, 10/2017, Seite 2.

 

 


 

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