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Die Verschmelzung von zwei Büros – eine alternative Variante zur geregelten Nachfolge | ECKHOLD CONSULTANTS GmbH

Unternehmer A hat ein mittelständiges Büro mit ca. 10 Mitarbeitern. Unternehmer B ist seit 3 Jahren selbständig, hat einen Angestellten und arbeitet für das Unternehmen A als Subunternehmer. Bei einem persönlichen, nicht geschäftlichen Gespräch kommt heraus, dass Unternehmer A innerhalb der nächsten 5 Jahre seinen wohlverdienten Ruhestand antreten möchte. Für ihn ist jedoch noch nicht ganz klar, wer sein gutgehendes Büro fortführen will oder kann. Obwohl Unternehmer A einen recht jungen Mitarbeiterstamm führt, traut sich keiner der Verantwortung gerecht zu werden, das Unternehmen als zukünftiger Mitunternehmer fortzuführen. Genau im richtigen Moment kam das Gespräch auf das Thema der Nachfolge...

Unternehmer B hatte Ambitionen zum Wachstum, jedoch verfügte er nicht über genügend Eigenkapital und Geschäftskontakte, um ein organisches Wachstumsziel in naher Zukunft umzusetzen. Beide Unternehmen sind Einzelbüros, die jeweils mit ihrem Privatvermögen haften. Unternehmer A kennt sehr wohl seine persönlichen Haftungsrisiken und auch die 5-jährige BGB-Nachhaftung bei Verkauf oder Aufgabe. Beide Unternehmensinhaber beschäftigen sich im Wesentlichen mit folgenden Fragen:

  • Welche Möglichkeiten stehen uns zur Verfügung?
  • Wie könnten die nächsten Schritte aussehen?
  • Welche steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen müssten Berücksichtigung finden?

Nun, mit diesen Überlegungen für die nächsten 4-5 Jahre zusammenzuarbeiten, Haftungsrisiken zu minimieren, lernen vom jeweils anderen Partnern und der Aufgabe einer geordneten Nachfolge für Unternehmer A nachzukommen, beschäftigten die beiden Personen fortan.

Nach und nach wachsen die Gedanken einer gemeinsamen Gesellschaft. Da Unternehmer A viel länger am Markt tätig ist und bereits über einen am Markt eingeführten Namen, mehr Mitarbeiter, mehr Umsatz und somit über mehr Erfahrung verfügt, stellt sich die Frage, wie bekommen wir eine zukünftige Partnerschaft auf Augenhöhe hin?

Der logische erste Schritt war, eine Bewertung beider Büros durchzuführen. Die Bewertung der Büros basiert auf der Ertragswertmethode. Die in der betriebswirtschaftlichen Theorie und Praxis anerkannten Grundsätze und Methoden sind in dem Standard über die Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S1 i.d.F. von 2008) durch den Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) und den Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland niedergelegt. Da berechtigterweise die Frage gestellt wird, welche Unternehmenswerte wir zukünftig gemeinsam erzielen können, konnte diese Frage aus der Bewertungsmethodik gemäß IDW S1 abgeleitet werden. Die Bewertung gemäß IDW S1 entspricht nicht nur den gesetzlich und steuerrechtlich anerkannten Verfahren, vielmehr leitet sie die Zukunftserträge für einen Investor ab, die ausschüttungsfähig sind und an ihn fließen können. Darüber hinaus sollte auch das zukünftige Beteiligungsverhältnis reell errechnet werden, damit für die Nachfolge von Unternehmer A weitere Schritte aufgezeigt werden können, um die wesentlichen Maßnahmen zu kennen, die Berücksichtigung finden sollten.

Die Bewertung beider Büros führte zunächst zu dem Ergebnis, dass das Büro A einen Anteilswert von 70 % und das Büro B folglich einen Anteilswert von 30 % an dem zukünftig gemeinsamen Unternehmen darstellt.

Wie aber bekommen wir den Wunsch hin, eine zukünftige Partnerschaft auf Augenhöhe - also mit einem Anteilsverhältnis von 50:50 - abzubilden?

 

Die weiteren Schritte lesen Sie hier im zweiten Teil des Beitrags...

Alternativ bzw. bei Dringlichkeit kontaktieren Sie ECKHOLD CONSULTANTS gerne direkt mit Bezug auf Planer am Bau.


Jörg Eckhold, ECKHOLD CONSULTANTS Jörg T. Eckhold, ECKHOLD CONSULTANTS

 

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